UNTERRICHTE

Während das Stadtamt Deinen Führerscheinantrag bearbeitet, kannst Du schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen. Die Ausbildung ist in der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung festgelegt und hat Gesetzrskraft.


Umfang der theoretischen Ausbildung


Für die theoretische Ausbildung findet Ihr in unserer Fahrschule oder auf unseren Schülersseiten Lehrpläne. Der Besuch des Unterrichtes ist Pflicht und die Anzahl ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.

Theoretische Mindestunterrichte


Grundstoff: (für alle Führerscheinklassen


  • bei Ersterwerb    12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • bei Erweiterung    6 Doppelstunden zu je 90 Minuten



Klassenspezifischer Stoff


  • Klasse B       2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Klasse A       4 Doppelstunden zu je 90 Minuten
  • Klasse M      2Doppelstunden zu je 90 Minuten


Grundstoff für alle Führerscheinklassen (G01 - G12)


  • G01 Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  • G02 Rechtliche Rahmenbedingungen
  • G03 Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • G04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • G05 Vorfahrt
  • G06 Verkehrsregelungen
  • G07 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • G08 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • G09  Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • G10 Ruhender Verkehr
  • G11 Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • G12 Lebenslanges Lernen


Zusatzstoff für die Führerscheinklasse B  (B01+B02)


  • B01 Technische Bedingungen, Personen und Güterbeförderung
  • B02 Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen


Zusatzstoff für die Führerscheinklasse A (A01 - A04)


  • A01  Fahrzeug 7 Beifahrer, Fahrzeuge
  • A02  Fahrtechnik und Fahrphysik
  • A03  Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  • A04  Besondere Schwierigkeiten und Gefahren






 

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