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Während das Stadtamt Deinen Führerscheinantrag bearbeitet, kannst Du schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen. Die Ausbildung ist in der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung festgelegt und hat Gesetzrskraft.
Umfang der theoretischen Ausbildung
Für die theoretische Ausbildung findet Ihr in unserer Fahrschule oder auf unseren Schülersseiten Lehrpläne. Der Besuch des Unterrichtes ist Pflicht und die Anzahl ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.
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Theoretische Mindestunterrichte Grundstoff: (für alle Führerscheinklassen
- bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
- bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Klassenspezifischer Stoff
- Klasse B 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Klasse A 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Klasse M 2Doppelstunden zu je 90 Minuten
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Grundstoff für alle Führerscheinklassen (G01 - G12)
- G01 Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
- G02 Rechtliche Rahmenbedingungen
- G03 Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- G04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
- G07 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- G08 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- G09 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- G11 Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
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Zusatzstoff für die Führerscheinklasse B (B01+B02)
- B01 Technische Bedingungen, Personen und Güterbeförderung
- B02 Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
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Zusatzstoff für die Führerscheinklasse A (A01 - A04)
- A01 Fahrzeug 7 Beifahrer, Fahrzeuge
- A02 Fahrtechnik und Fahrphysik
- A03 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- A04 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
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